Qigong ist als lebensbegleitendes Übungssystem im Rahmen einer institutionalisierten Ausbildung nur eingeschränkt vermittelbar.
War früher im Fernen Osten das persönliche Meister-Schüler-Verhältnis kennzeichnend für den Übertragungsweg, so hat sich heute im Westen eine Ausbildungskultur entwickelt, die die Befähigung zur Weitergabe von Qigong durch Kurse und Ausbildungslehrgänge mit entsprechenden Zertifikaten regelt.
Wir bilden Qigong-Kursleiter und -Lehrer auf Basis der Richtlinien der DEUTSCHEN QIGONG GESELLSCHAFT e.V. aus. Ein großes Anliegen der DEUTSCHEN QIGONG GESELLSCHAFT e.V. (DQGG) ist es, dass Qigong nur von erfahrenen und qualifizierten Qigong-Lehrerinnen und -Lehrern weitergegeben wird. Die DQGG ist dabei keinem speziellen Meister oder Übungssystem verpflichtet. Die Freiheit und Flexibilität in der Auswahl der Ausbildenden, der Ausbildungsorte und der Übungsmethoden entspricht dem Geist der DQGG im Sinne von Offenheit, Austausch und der Entwicklung des eigenen Weges.
2-stufiger Ausbildungsprozess
Stufe 1: Der Qigong Kursleiter
Die Ausbildung zum Kursleiter dauert mindestens zwei Jahre und umfasst wahlweise 250 oder 300 Ausbildungsstunden (UE).
Mit der Bestätigung der Stufe 1 zur Kursleiterin / zum Kursleiter der DEUTSCHEN QIGOG GESELLSCHAFT e.V. sind Sie qualifiziert Qigong-Basiskurse an Volkshochschulen, bei Sportvereinen o.ä. zu leiten.
Die Prüfbestätigungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Voraussetzungen: 300 UE Ausbildung und ein anerkannter Grundberuf.
Stufe 2: Der Qigong Lehrer
Die Lehrerausbildung baut auf Kenntnisse und Erfahrungen der 1. Stufe auf und führt nach mindestens zwei weiteren Ausbildungsjahren zur Qualifikation als Qigong-Lehrer/Lehrerin der Deutschen Qigong Gesellschaft e.V..
Die Ausbildung umfasst in Abhängigkeit des Ausbildungsumfanges der Stufe1 mindestens 200 bzw. 250 Ausbildungsstunden (UE).
Mit der Bestätigung der Stufe 2 zur Lehrerin / zum Lehrer der DEUTSCHEN QIGONG GESELLSCHAFT e.V. sind Sie qualifiziert Qigong-Kurse und -Seminare zu leiten. Die Prüfbestätigungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.